Ab dem 1. Januar 2013 wird die Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler (einschließlich der entsprechenden Anlageberatung) im neuen § 34 f der Gewerbeordnung geregelt. Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts ist Mitte Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Änderungen in der Gewerbeordnung treten zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Anders als bei den bisherigen Erlaubnissen nach § 34 c wird die Erlaubnis nach § 34 f nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater die notwendige Sachkunde nachweist. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen.
| Termin | Anmeldeschluss | Bemerkung |
|---|---|---|
| 24.06.2026 | 25.05.2026 | Das Kontingent ist zur Zeit belegt. |
| 22.07.2026 | 22.06.2026 | Das Kontingent ist zur Zeit belegt. |
| 23.09.2026 | 24.08.2026 | FREI |
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